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Stornierung einer Ferienwohnung kann Anzahlung kosten!

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Hat ein Urlauber eine Ferienwohnung gemietet und dafür eine vereinbarte Anzahlung entrichtet, kann er diese Anzahlung nicht mehr zurückverlangen, wenn er aus eigenen Gründen vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt.

Ob die Klausel gültig ist oder nicht, ist in diesem Fall unerheblich - in beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung. Sofern es sich um eine wirksame Klausel handelte, so darf der Vermieter die Anzahlung einbehalten. Ist die Klausel hingegen unwirksam, so ergibt sich das Recht zum Einbehalten der Anzahlung aus § 535 BGB, da gesetzlich keine Kündigungsmöglichkeit bei befristeten Verträgen zur vorübergehenden Überlassung von Wohnraum vorgesehen ist. Dem Mieter ist dann die Ferienwohnung für den gebuchten Zeitraum gegen Zahlung des vereinbarten Preises zur Verfügung zu stellen. Auch bei einer Stornierung besteht der Vertrag fort.

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AG Meldorf, 01.04.2010 - Az: 81 C 204/10

ECLI:DE:AGMELDO:2010:0401.81C204.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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