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Sturz bei Anfahrt eines Linienbusses

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die einen Busfahrer betreffenden Pflichten umfassen regelmäßig nicht die Beobachtung der Fahrgäste. Kommt wie vorliegend eine 74-jährige Frau, die zwei Einkaufstaschen trägt, zu Fall, während Sie auf dem Weg in den hinteren Teil des Busses ist, weil der Bus normal anfährt, so scheidet ein Schadensersatzanspruch bei einer Sturzverletzung aus, wenn eine Behinderung äußerlich nicht erkennbar war.

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LG Mühlhausen, 07.08.2013 - Az: 3 O 687/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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