Verhängt ein Land ein allgemeines behördliches Einreiseverbot wegen des Corona-Virus (Covid-19), so liegt ein Fall von höherer Gewalt - also ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand - vor.
Dies bedeutet sowohl für Pauschalreisende als auch für Personen, die einen einzelnen Flug gebucht haben, dass kostenfrei storniert werden kann.
Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Flugreisende aber nicht fordern.
Einige Länder haben bereits Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.
Dies bedeutet sowohl für Pauschalreisende als auch für Personen, die einen einzelnen Flug gebucht haben, dass kostenfrei storniert werden kann.
Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Flugreisende aber nicht fordern.
Einreisesperren oder Sonderkontrollen
Aufgrund der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, muss mit verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender und Auftreten von Krankheitsfällen im Land bis hin zu Quarantänemaßnahmen und Einreisesperren gerechnet werden.Einige Länder haben bereits Einreisesperren oder Sonderkontrollen für bestimmte Personengruppen oder Flüge aus bestimmten Regionen erlassen. Hiervon sind teilweise auch Reisende aus Deutschland betroffen.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Reiselandes in Deutschland informieren.
| Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland |
Veröffentlicht: 06.03.2020 - aktualisiert: 11.05.2026
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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Ja, behördliche Einreiseverbote aufgrund des Corona-Virus gelten als höhere Gewalt bzw. als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände.
Ja, sowohl Pauschalreisende als auch Einzelbucher von Flügen können in diesem Fall kostenfrei von ihrer Buchung zurücktreten.
Nein, bei höherer Gewalt können Flugreisende keine Schadenersatz- oder Ausgleichszahlungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung fordern.
Es muss mit verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen (z. B. Temperaturmessungen), Quarantänemaßnahmen und bei Kreuzfahrtschiffen mit Routenänderungen oder der Verweigerung des Anlaufens von Häfen gerechnet werden.
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