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Frankfurter Tabelle: 1. Unterkunft

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

MangelMinderungBemerkung
1. Abweichung vom gebuchten Objekt10-25%je nach Entfernung
2. Abweichende örtliche Lage5-15%je nach Strandentfernung
3. Abweichende Art der Unterbringung im gebuchten Hotel5-10%Stockwerk
4. Abweichende Art der Zimmer  
a) Doppelzimmer statt Einzelzimmer20% 
b) Dreibettzimmer statt Einzelzimmer25% 
c) Dreibettzimmer statt Doppelzimmer20-25% 
d) Vierbettzimmer statt Doppelzimmer20-30% 
5. Mängel in der Ausstattung der Zimmer  
a) zu kleine Fläche5-10% 
b) fehlender Balkon trotz Zusage5-10%je nach Jahreszeit
c) fehlender Meerblick trotz Zusage5-10% 
d) fehlendes (eigenes) Bad/WC trotz Buchung15-25% 
e) fehlendes (eigenes) WC15% 
f) fehlende (eigene) Dusche trotz Buchung10% 
g) fehlende Klimaanlage trotz Zusage10-20%je nach Jahreszeit
h) fehlendes Radio/TV trotz Zusage5% 
i) zu geringes Mobiliar5-15% 
k) Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)10-50% 
l) Ungeziefer10-50% 
6. Ausfall von Versorgungseinrichtungen  
a) Toilette15% 
b) Bad/Warmwasserboiler15% 
c) Strom- oder Gasausfall10-20% 
d) Wasser10% 
e) Klimaanlage10-20%je nach Jahreszeit
f) Fahrstuhl5-10%je nach Stockwerk
7. Service  
a) vollkommener Ausfall25% 
b) schlechte Reinigung10-20% 
c) ungenügender Wäschewechsel5-10%Bettwäsche, Handtücher
8. Beeinträchtigungen  
a) Lärm am Tage5-25% 
b) Lärm in der Nacht10-40% 
c) Gerüche5-15% 
9. Fehlen zugesagter Kureinrichtungen20-40%Therme, Massagen etc.
Hinweis: Die Frankfurter Tabelle ist eine von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Main entwickelte Hilfe für die Berechnung von Reisepreisminderungen.

Die Tabelle besitzt keine Gesetzeskraft und wird nicht von allen Gerichten verwendet. Die Minderungsquoten sind nur Richtsätze und ausschließlich als Orientierungshilfe zu verstehen.

Reisende sollten sich grundsätzlich anwaltlich beraten lassen, um eine Minderung gegenüber dem Reiseveranstalter effektiv durchzusetzen.
Stand: 19.02.2019
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