Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.368 Anfragen

EU gewährt Fluglinien weiterhin Flexibilität bei Nutzung von Start- und Landerechten

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit.

Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten am 15.02.2021 auf Vorschlag der Europäischen Kommission gefasst.

Airlines können bis zu 50 Prozent der ihnen zugeteilten Slots zurückzugeben. Die Europäische Kommission bekommt zudem die Befugnis, diese Regelung bis 2022 zu verlängern und die erforderliche Nutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent – je nach Entwicklung des Luftfahrtsektors – festzulegen.

Veröffentlicht: 16.02.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant