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EU gewährt Fluglinien weiterhin Flexibilität bei Nutzung von Start- und Landerechten

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit.

Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten am 15.02.2021 auf Vorschlag der Europäischen Kommission gefasst.

Airlines können bis zu 50 Prozent der ihnen zugeteilten Slots zurückzugeben. Die Europäische Kommission bekommt zudem die Befugnis, diese Regelung bis 2022 zu verlängern und die erforderliche Nutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent – je nach Entwicklung des Luftfahrtsektors – festzulegen.

Veröffentlicht: 16.02.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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