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tropo GmbH stellt Geschäftsbetrieb zum Jahresende ein

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Reiseveranstalter tropo stellt zum Jahresende sein Geschäft ein. Das Unternehmen wird nicht mehr fortgeführt.

Das Service-Team soll Kunden und Geschäftspartner noch bis zum Jahresende betreuen.

Alle bestehenden Buchungen mit Abreisedatum bis 31. Dezember 2020 bleiben gültig, sofern aktuelle Reisebeschränkungen keine Stornierung erzwingen.

Bestehende Buchungen mit Abflug nach dem 1. Januar 2021 werden storniert. Die betroffenen Kunden werden kontaktiert und erhalten nach Angaben des Veranstalters bereits geleisteten Zahlungen zurück.

Über Tropo werden keine Buchungen mehr angenommen.

Veröffentlicht: 09.10.2020

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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