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Corona-Pflichttests ab 08.08.2020

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt ab Samstag eine Testpflicht. Das hat Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigt. Wer dann aus einem Risikogebiet einreist, muss ein aktuelles negatives Testergebnis mitbringen oder sich nach der Rückkehr testen lassen. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos.

Bei allen, die aus Risikogebieten zurückkommen "gehen wir auf Nummer sicher". Das erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu der neuen Verordnung, die verpflichtende Coronatests ab Samstag vorsieht. Der Pflichttest sei zwar ein Eingriff in die Freiheit des Einzelnen, "aber ich finde, es ist ein zumutbarer Eingriff", so der Minister. In einer Gesellschaft gelte es, aufeinander aufzupassen und sich gegenseitig zu schützen.

Seit einigen Tagen sind Testzentren an Flughäfen, an Bahnhöfen und an weiteren gut erreichbaren Orten eingerichtet. Die Tests sind für die Reisenden kostenlos. Spahn unterstrich: "Wir dürfen als Gesellschaft die Frage des Testens nicht zu einer sozialen Frage machen lassen."

Mit Ferienende steigt das Risiko, dass das Virus aus dem Ausland mit nach Deutschland gebracht wird. Schon jetzt gilt: Wer in den zwei Wochen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet war, muss sich in Quarantäne begeben oder ein negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als zwei Tage ist.

Veröffentlicht: 08.08.2020

Quelle: Information der Bundesregierung

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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