Die Bundesregierung hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage entschieden, Zahlungsausfälle zu Lasten von Pauschalreisenden aufgrund der Insolvenzen auszugleichen, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolgt.
Im Gegenzug wird sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lassen, diese Ansprüche konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen.
Seit dem 6. Mai 2020 steht ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.
Die betroffenen Pauschalreisenden können sich registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Sie können hierzu ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermitteln und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eintragen. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse: https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse: https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de
Anmeldungen werden bis zum 15. November 2020 entgegengenommen.
Unter welchen Voraussetzungen wird gezahlt?
Der Bund zahlt den Ausgleich an Pauschalreisende, die bei einem deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook, bei der Thomas Cook International AG oder bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht und von der Zurich-Versicherung einen „
Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß
§ 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ erhalten haben und die gezahlten
Reisepreise infolge der
Insolvenz der genannten
Reiseveranstalter nicht oder nicht vollständig von der Zurich-Versicherung oder von dritter Seite erstattet bekommen.
Weiterhin müssen die Pauschalreisenden ihre Forderungen gegenüber der Zurich-Versicherung geltend gemacht und ihre Forderung beim Insolvenzverwalter angemeldet haben.
Um den Ausgleich der Differenz vom Bund zu erhalten, sind dem Bund die insoweit bestehenden Ansprüche der Pauschalreisenden gegenüber Dritten, insbesondere gegen die Zurich-Versicherung und den betreffenden Reiseveranstalter, abzutreten.
Was wird gezahlt?
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Pauschalreisenden die Differenz zwischen ihren Zahlungen an den Reiseveranstalter und dem, was sie von der Zurich-Versicherung oder von anderer Seite zurückerhalten, auszugleichen.
Eine Ausgleichszahlung entfällt vollständig oder teilweise, wenn Beträge, die per Lastschrift von einem Konto eingezogen wurden, in den dafür vorgesehenen Verfahren zurückgebucht werden. Das Gleiche gilt, soweit eine Kreditkartenzahlung in dem dafür vorgesehenen sog. „Chargeback-Verfahren“ zurückgeholt wird. Auch Zahlungen, die bereits aus der Insolvenzmasse erhalten wurden, sind auf die Höhe der Ausgleichszahlung anzurechnen.
Darüberhinausgehende Forderungen (z.B. Rechtsverfolgungskosten, Zinsen) werden im Rahmen der angekündigten Ausgleichszahlung vom Bund nicht erstattet.
Ablauf
Die Bundesregierung wird ein einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen.
Soweit noch nicht geschehen, sind die Ansprüche aus dem Sicherungsschein gegenüber der Zurich-Versicherung geltend zu machen. Die Zurich-Versicherung hat hierfür eine eigene
Webseite bereitgestellt. Kunden der Tour Vital Touristik GmbH melden ihre Ansprüche auf dieser
Webseite an.
Darüber hinaus sind die Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anzumelden.
Wenn bei einer deutschen Tochter des Thomas-Cook-Konzerns gebucht wurde, steht für die Forderungsanmeldung ein eigenes
Verfahrensportal der hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter Partnerschaft zur Verfügung.
Wurde bei der Thomas Cook International AG gebucht, so finden sich Informationen zur Anmeldung von Forderungen
hier.
Wenn bei der Tour Vital Touristik GmbH gebucht wurde, sind die Forderungen beim Insolvenzverwalter über deren Vermögen, Herrn Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln, anzumelden.
Veröffentlicht: 06.05.2020
Quelle: Information des BMI