Kann Katzen das Betreten eines Grundstücks verboten werden?
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Nicht jeder Nachbar ist ein Katzenliebhaber und so mancher Nachbar mag sich darüber ärgern, wenn Nachbars Katzen sein Grundstück als Toilette benutzen. Doch kann ein Nachbar verlangen, dass Katzen sein Grundstück nicht betreten?
Das Rechtsportal AnwaltOnline (https://www.anwaltonline.com) weist ist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg hin.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Grundstücksnachbar aufgrund von Beeinträchtigungen durch Katzenkot und zerwühlten Beeten im Garten verlangt, dass die Nachbarn dafür sorgen, dass deren Katzen sein Grundstück nicht mehr betreten.
Grundsätzlich gilt zwar, dass Nachbarn das Unterlassen jeder Beeinträchtigung ihres Grundstückes verlangen können.
Aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses kann je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen aber eine Verpflichtung bestehen, das Betreten des Grundstückes durch zwei Katzen zu dulden.
Handelt es sich um ein typisches ländliches Wohngebiet mit großzügig geschnittenen Grundstücken die insbesondere das Halten von Hunden und Katzen ermöglichen, so ist das gelegentliche Betreten des Grundstücks durch zwei Katzen der Nachbarn zu dulden.
Das Aktenzeichen der Entscheidung lautet 8 S 578/10.
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