Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.024 Anfragen

Tödliche Hochzeitsgesellschaft ...

Pferderecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um die Gefährdungshaftung bei durch Fahrzeuglärm ausgelöster Tierpanik. Eine Hochzeitsgesellschaft fuhr in einer Fahrzeugkolonne auf einer Landstraße an einer Pferdekoppel vorbei. Das laute Hupen sowie Klappern von Blechbüchsen an den Fahrzeugen versetzte die Tiere in Panik, was bei einer Zuchtstute zu so starken Verletzungen führte, dass es am Folgetag eingeschläfert werden musste.

Der Eigentümer des Pferdes verlangte vom Fahrzeughalter und Fahrer des Brautfahrzeuges Ersatz der Tierarztkosten und des Wertes der Stute.

Zeugen bestätigten, dass die Hochzeitsgesellschaft einen „höllischen Lärm“ verursacht hatte, so dass seitens des Gerichts kein Zweifel an der Ursächlichkeit für die Panik der Tiere bestand. Es ist auch nicht unwahrscheinlich, dass die Panik zu letztendlich tödlichen Verletzungen führen könne. Daher erhielt der Eigentümer den verlangten Schadensersatz zugesprochen.


LG Köln, 18.07.1997 - Az: 21 O 267/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant