Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.066 Anfragen

Passieren von Reitern durch einen Lkw

Pferderecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Lkw-Fahrer, der einen Reiter passieren will, muss gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis 2,00 m einhalten.

Wird dies nicht beachtet und scheut das Pferd, so haftet der Lkw-Fahrer für die Folgen, wobei ggf. ein Mitverschulden des Reiters zu berücksichtigen ist, wenn dieser trotz Erkennbarkeit der Gefahrenlage das Pferd lediglich anhält und selbst sitzenbleibt.

Schließlich muss ein Reiter damit rechnen, dass ein Pferd sowohl durch das Geräusch als auch durch die pure Anwesenheit eines großen, sehr dicht vorbeifahrenden Lkw irritiert werden kann, unruhig wird und schließlich scheut. Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Pferd aufgrund seines Gewichts und seiner Körperkraft von einem Menschen nicht zu kontrollieren ist, wenn es durchgeht.

Die Begegnungssituation im vorliegenden Fall war daher potentiell gefährlich gewesen.

Der Reiter hätte daher vom Pferd absitzen und es am Zügel nehmen müssen. Er hätte auch zu einer breiteren Stelle zurückreiten oder eine Verständigung mit dem Lkw-Fahrer herbeiführen können.

Da dies vorliegend nicht erfolgt war, setzte das Gericht eine 50%-ige Haftungsquote an.


OLG Celle, 10.04.2018 - Az: 14 U 147/17

Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim