- Pferderecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.283 Anfragen
Pflichten des Tierarztes bei der Ankaufsuntersuchung
Pferderecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens eines abgetrennten Knochenfragments mit u.U. eigener Knorpelausbildung (sog. osteochondrosis dissecans bzw. Chip) z.Zt. der Ankaufsuntersuchung (hier: verneint).
2. Allein aus dem Umstand, dass auf einem Röntgenbild des Vorderfußes des Pferdes, welches im Hinblick auf einen beabsichtigten Ankauf untersucht wird, eine Strukturaufhellung im Knochengerüst erkennbar ist, ergibt sich für den Tierarzt keine Verpflichtung zur Erhebung weiterer Befunde. Er ist auch nicht verpflichtet, dem Auftraggeber der Untersuchung über die Mitteilung der Befunde und seiner Bewertungen derselben hinaus die Empfehlung weiterer tierärztlicher Untersuchungen zu geben.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.283 Beratungsanfragen
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant