Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.092 Anfragen

Kein gesetzliches Pfandrecht des Verwahrers bei Pferdepensionsvertrag

Pferderecht Lesezeit: ca. 13 Minuten

Ein Anspruch auf Verwertung hinterlegter Tiere im Wege des Pfandverkaufs setzt das Bestehen eines gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrechts voraus. Bei einem sogenannten Pferdepensionsvertrag, der neben der Zurverfügungstellung einer Box auch die Fütterung, Pflege und umfassende Obhut über das Tier umfasst, handelt es sich rechtlich um einen entgeltlichen Verwahrungsvertrag. Die Hauptpflicht des Verwahrers liegt in der Aufbewahrung und dem Schutz der anvertrauten Sache, hier also in der Versorgung und Erhaltung des Pferdes.

Aus einem solchen Verwahrungsvertrag ergibt sich kein gesetzliches Pfandrecht an den übergebenen Pferden. Die Vorschriften der §§ 689, 693 BGB gewähren dem Verwahrer lediglich Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche, nicht jedoch eine Sicherungsbefugnis durch Pfandrecht. Der Verwahrer kann sich lediglich auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen. Ein gesetzliches Pfandrecht besteht nicht, es sei denn, die Parteien haben ein vertragliches Pfandrecht ausdrücklich vereinbart.

Soweit in der Rechtsprechung vereinzelt vertreten wird, bei Pferdepensionsverträgen handele es sich um typengemischte Verträge mit Mietanteilen und daraus folgendem gesetzlichen Pfandrecht, folgt die herrschende Auffassung dem nicht. Der entgeltliche Verwahrungsvertrag ist dadurch geprägt, dass die Obhutspflichten des Verwahrers - Pflege, Fütterung und Betreuung - im Vordergrund stehen. Damit fehlt die für ein gesetzliches Vermieterpfandrecht erforderliche Hauptleistungspflicht aus der Gebrauchsüberlassung.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Brandenburg, 28.06.2006 - Az: 13 U 138/05

ECLI:DE:OLGBB:2006:0628.13U138.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant