Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.863 Anfragen

„Shivering-Syndrom“ verschwiegen - Arglist!

Pferderecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist ein Pferd nachweislich am „Shivering-Syndrom“ erkrankt, so handelt es sich um einen Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB. Bei einer solchen Erkrankung handelt es sich um Tatsachen, die für die Willensbildung eines Käufers offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind. Dies ergibt sich bereits aus den Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit eines solchen Pferdes und damit auf den Verkehrswert.

Den Verkäufer trifft deshalb eine Aufklärungspflicht und zwar nicht nur, wenn die Erkrankung zu seiner Gewissheit feststeht, sondern auch, wenn dringende Anhaltspunkte und Verdachtsmomente für deren Vorliegen gegeben sind.

Unterläßt ein Verkäufer diese Information, so handelt er arglistig, da klar auf der Hand liegt, dass die geschilderten Vorgänge für einen Käufer von wesentlicher Bedeutung sind.

Die Folge: Der Kaufvertrag ist unwirksam, wenn er rechtswirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten worden wird.


OLG Hamm, 26.08.2008 - Az: 19 U 85/07

ECLI:DE:OLGHAM:2008:0826.19U85.07.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant