Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Haftungsausschluß auf Reitanlage

Pferderecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß auf dem Hof angebrachte Schilder mit der Aufschrift "Reiten und Gespannfahren auf eigene Gefahr" oder der im Aufenthaltsraum des Vereins sowie im Pferdestall befestigte Aushang mit dem Text "Kutschertraining, Fahrlehrgänge und Abzeichenlehrgänge mit den Ausbildern ... und K finden grundsätzlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers statt. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen" zu einem wirksamen Haftungsausschluß führen.

Da hierdurch jegliche Haftung ausgeschlossen sein sollte, ist die Haftungsregelung schon nach § 11 Nr. 7 AGBG als insgesamt unwirksam anzusehen.


OLG Hamm, 11.11.1999 - Az: 6 U 120/98

ECLI:DE:OLGHAM:1999:1111.6U120.98.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant