Eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt, wenn der Vermieter von seiner langjährigen Praxis, nach der die Hofparkplätze kostenfrei genutzt werden konnten, abweicht und diese nunmehr gegen Entgelt an Dritte überlässt.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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