Eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt, wenn der Vermieter von seiner langjährigen Praxis, nach der die Hofparkplätze kostenfrei genutzt werden konnten, abweicht und diese nunmehr gegen Entgelt an Dritte überlässt.
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AG Hoyerswerda, 20.05.2008 - Az: 1 C 122/08
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