Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.116 Anfragen

Pöbeleien - Mietminderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter eines Wohnungseigentümers kann die Miete mindern und unter Umständen sogar außerordentlich kündigen, wenn er regelmäßig beleidigendem, bedrohendem und aggressivem Verhalten eines anderen Wohnungseigentümers ausgesetzt ist.

Der Mietausfall kann dann gegenüber dem anderen Eigentümer vom Vermieter geltend gemacht werden.

Hinsichtlich der Geltendmachung ist es unerheblich, ob die Berechtigung der Kündigung bzw. der Mietminderung vom Vermieter gerichtlich geklärt wurde, sofern die Reaktion des Mieters nicht derart überzogen waren, dass das Unterlassen gerichtlicher Maßnahmen gegen den Mieter als ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zu werten wäre.


OLG Köln, 06.02.2006 - Az: 16 Wx 197/05

ECLI:DE:OLGK:2006:0206.16WX197.05.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant