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Wechselsprechanlage im Eimer - Mietminderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Wechselsprechanlage gut einen Monat ausgefallen, so ist dies ein leichter Mangel, der eine Minderung des Mietzinses von 5% rechtfertigt. Hierbei war zu berücksichtigen, dass die fragliche Wohnung sich im zweiten Obergeschoss eines Hauses mit fünf Etagen befand.

Eine Minderung um 10% wäre nur bei gleichzeitigem Ausfall der Klingelanlage angemessen.


AG Rostock, 30.09.1998 - Az: 41 C 183/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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