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Kündigung gerechtfertigt, wenn der Fahrstuhl nicht mehr zu reparieren ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Instandsetzungsanspruch des Mieters wegen Erreichens der Opfergrenze beim Vermieter entfallen, so ist bei Ausfall des Fahrstuhls aufgrund altersbedingten Verschleißes zwar eine fristlose Kündigung wegen des Mangels möglich; eine Vermieterhaftung wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung scheidet jedoch aus.


AG Hannover, 07.04.1998 - Az: 524 C 12335/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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