Ist der Instandsetzungsanspruch des Mieters wegen Erreichens der Opfergrenze beim Vermieter entfallen, so ist bei Ausfall des Fahrstuhls aufgrund altersbedingten Verschleißes zwar eine fristlose Kündigung wegen des Mangels möglich; eine Vermieterhaftung wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung scheidet jedoch aus.
AG Hannover, 07.04.1998 - Az: 524 C 12335/97
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


