Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.171 Anfragen

Muss der Mieter Mängel selbst beheben?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Grundsätzlich besteht nach § 536 a Abs. 2 BGB nur ein Selbsthilferecht, jedoch keine Pflicht des Mieters, einen Mangel zu beseitigen.

Der Mieter muss sich jedoch ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens nach § 254 BGB das Unterlassen der Schadensabwendung dann anrechnen lassen, wenn der Mangel leicht zu beseitigen und die Mängelbeseitigung für ihn zumutbar ist und andernfalls der Eintritt erheblicher Schäden droht.

Ist demgegenüber die Abhilfe riskant, insbesondere ihr Erfolg ungewiss und ihr Aufwand nicht nur unbedeutend, so bleibt ein anrechenbares Mitverschulden außer Betracht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien stritten über Schadensersatzansprüche und Bereicherungsansprüche des Mieters wegen Mängeln an den von ihm zum Betrieb einer Apotheke angemieteten Räumen.

Der Vermieter hatte im Mietvertrag zugesagt, die Feuchtigkeitsschäden in den angemieteten Räumen zu beseitigen. Einer gesonderten Mahnung des Mieters bedurfte es nach § 284 BGB. a.F. nicht, weil für die Leistung des Vermieters eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant