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Wenn Mieter den Hausmeister bedrohen, folgt die Kündigung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Drohung eines Mieters gegenüber dem Hausmeister des Vermieters, er solle sich nicht mehr in die Siedlung trauen, er werde ihm die Zähne einschlagen, stellt einen Kündigungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 1 BGB dar, der eine Fortsetzung des Mietverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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