Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.316 Anfragen

Beleidigung des Objektbetreuers des Vermieters rechtfertigt die Kündigung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall kam ein Mieter am 22.08.2013 unvermittelt mir erhobenen Händen drohend auf die Objektbetreuerin des Vermieters zugelaufen und bezeichnete sie als "fette Kaugummidrecksau" und "Dreckige Schweinedrecksau". Dies erfolgte ohne jeden Anlass. Die Kündigung erfolgte - unter anderem wegen dieses Vorfalls am 3.6.2014. Eine außerordentliche Kündigung konnte mit diesem Vorfall zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erfolgen. Die ebenfalls erklärte ordentliche Kündigung kennt aber grundsätzlich kein Abmahnungserfordernis.

Allenfalls kann in Einzelfällen bei leichten Vertragsverstößen erst das Zuwiderhandeln nach Abmahnung dem Verstoß das für die ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht verleihen. Die hier der Entscheidung zugrunde zu legenden bedrohenden Beleidigungen sind aber ohnehin ein so gravierender Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten, dass sie ohne weiteres ein für die Kündigung nach § 573 BGB ausreichenden Gewicht besitzen und es auf eine Abmahnung nicht ankommt.

Die Einräumung einer Räumungsfrist kam unter Berücksichtigung der Interessen des Vermieters nicht mehr in Betracht. Die Frage nach der Gewährung einer Räumungsfrist ist anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu entscheiden. Die Bewilligung steht dabei im Ermessen des Gerichts. Generell gilt, dass eine Räumungsfrist dann zu gewähren ist, wenn das Interesse des Schuldners an einem Räumungsaufschub höher zu bewerten ist, als das Interesse des Gläubigers an der sofortigen Räumung. Ein allgemein anerkannter Grundsatz, wonach das befristete Bestandsinteresse des Schuldners generell höher zu bewerten ist als das Erlangungsinteresse des Gläubigers besteht nicht. Es gilt kein Amtsermittlungsgrundsatz; die maßgeblichen Umstände sind von den Parteien vorzutragen.


LG München I, 13.01.2015 - Az: 14 S 24161/14

Vorgehend: AG München, 30.10.2014 - Az: 433 C 13417/14

Martin BeckerAlexandra KlimatosDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant