Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen

Eigenbedarfskündigung und die Gewährung einer Räumungsfrist durch das Berufungsgericht

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend.

Ein Berufungsgericht kann gemäß § 721 ZPO eine Räumungsfrist gewähren, wenn die Berufung nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen wird, bei Zurückweisung einer unbegründeten Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO oder nach Rücknahme der Berufung gemäß § 516 ZPO, um die Vermeidung von Obdachlosigkeit zu gewährleisten.

Zur Durchsetzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungserichts nur dazu, das Vorbringen einer Partei zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen. Dabei braucht es nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden.


LG München I, 08.11.2023 - Az: 14 S 3525/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant