Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.405 Anfragen

Eigenbedarfskündigung zur Unterbringug einer Au-Pair Hilfe?

Mietrecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Eine Eigenbedarfskündigung für eine noch zu findende Au-Pair Hilfe ist nicht zulässig.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist nicht eröffnet. Bei der Au-Pair Hilfe handelte es sich weder zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs am 04.03.2020, noch bei Ablauf der Kündigungsfrist mit dem 31.12.2020 um eine Angehörige der Kläger oder eine Angehörige des Hausstandes der Kläger im Sinne von § 573 Abs. 2, Nr. 2 BGB. Vielmehr ist die noch zu findende Hilfe eine Person, die erst noch neu mit Wohnraum versorgt werden soll, bisher gerade aber nicht im Haushalt der Kläger untergebracht war.

Zutreffend hat das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 23.3.2021 (Az: 67 S 11/21) ausgeführt, dass die Absicht des Vermieters, die Vermieter innegehaltene Wohnung als Schlafstatt für zukünftig zu beschäftigende Au-Pairs zu nutzen, nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausreiche. In der Begründung seines Beschlusses führt das Gericht aus, dass jedenfalls dann die Kündigung zum Zwecke der Beherbergung eines Au-Pair nicht eröffnet ist, wenn die konkrete Person, für die der Bedarf geltend gemacht wird noch nicht konkretisiert ist oder nicht mehr von den Vermietern beschäftigt wird.

Der hiesige Fall weist gegenüber dem vom Landgericht Berlin entschiedenen eine sogar noch schwächere Stellung der Au-Pair Hilfe auf. War im dortigen Fall schon eine konkrete Hilfsperson vorhanden, welche jedoch in Zukunft gegen eine andere, noch nicht benannte weitere Hilfe ausgewechselt und in der streitgegenständlichen Wohnung untergebracht werden sollte, so ist hier bis zur Kündigung eine derartige Konkretisierung nicht erfolgt. Die Kläger haben vorgetragen, erst nach Zustellung der Kündigungserklärung Schritte zur Beschäftigung einer konkreten Au-Pair Hilfe unternommen zu haben.

Die Kündigung ist ebenfalls nicht nach § 573 Abs. 1 BGB begründet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Berlin-Kreuzberg, 03.02.2022 - Az: 23 C 196/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant