Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.692 Anfragen

Wenn der Mieter das Bad eigenmächtig renoviert, kann die Kündigung erfolgen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter ist zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, wenn sein Mieter in die bauliche Substanz eingreift.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter eigenmächtig eine Badewanne eingebaut, Wasserleitungen verlegt, einen Boiler eingebaut und Verfliesungen vorgenommen.

Nachdem der Vermieter erfolglos den Rückbau verlangt hatte, sprach dieser die ordentliche Kündigung aus und klagte auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Da der Mieter ohne besondere Fachkenntnisse Ein- und Umbauten vorgenommen hatte, ohne hierfür die Zustimmung des Vermieters einzuholen, hat der Mieter seine mietvertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt.

Dies rechtfertigte die Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Durch die Maßnahme wurde eine Gefährdung der Bausubstanz, beispielsweise durch Durchfeuchtung, geschaffen und das vertragswidrige Verhalten durch die Verweigerung des Rückbaus hartnäckig fortgesetzt.


AG Berlin-Kreuzberg, 08.02.2022 - Az: 13 C 285/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.692 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe