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Verkürzung der Räumungsfrist bei Fehlverhalten des Mieters

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Räumungsfrist kann verkürzt werden, wenn der zur Räumung verpflichtete Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und einen Nachbarn erheblich bedroht. Ein solches erhebliches Fehlverhalten muss vom Vermieter nicht geduldet werden, da ein solches Verhalten das Verbleiben in der Wohnung über ein Mindestmaß hinaus unvertretbar macht.


AG Berlin-Kreuzberg, 14.11.2022 - Az: 18 C 56/22


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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