- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.698 Anfragen
Verkürzung der Räumungsfrist bei Fehlverhalten des Mieters
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Räumungsfrist kann verkürzt werden, wenn der zur Räumung verpflichtete Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und einen Nachbarn erheblich bedroht. Ein solches erhebliches Fehlverhalten muss vom Vermieter nicht geduldet werden, da ein solches Verhalten das Verbleiben in der Wohnung über ein Mindestmaß hinaus unvertretbar macht.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant