Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.046 Anfragen

Verkürzung der Räumungsfrist bei Fehlverhalten des Mieters

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Räumungsfrist kann verkürzt werden, wenn der zur Räumung verpflichtete Mieter versucht, eine Wohnungstür aufzubrechen und einen Nachbarn erheblich bedroht. Ein solches erhebliches Fehlverhalten muss vom Vermieter nicht geduldet werden, da ein solches Verhalten das Verbleiben in der Wohnung über ein Mindestmaß hinaus unvertretbar macht.


AG Berlin-Kreuzberg, 14.11.2022 - Az: 18 C 56/22

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant