Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.172 Anfragen

Unzulässige Ausgestaltung einer Kündigungsschaltfläche in Online-Angebot

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Sinn und Zweck des § 312k BGB darf nicht dadurch ins Gegenteil verkehrt werden, dass der Unternehmer versucht, die Online-Vertragsabschlussmöglichkeiten mit größeren Hürden auszugestalten, um sodann die Kündigungsmöglichkeiten erschweren zu können. Eine leichte Zugänglichkeit der Kündigungsschaltfläche ist nicht gegeben, wenn diese nur über eine Schaltfläche „Weitere Links einblenden“ zu finden ist.

Ein Kündigungsbutton, dessen Aufschrift „Kündigen“ kleiner geschrieben ist als der sonstige Fließtext und der in grauer Farbe auf weißem Grund geschrieben ist, ist nicht gut lesbar im Sinne von § 312k Abs. 2 S. 2 BGB.


LG München I, 16.11.2023 - Az: 12 O 4127/23

Nachfolgend: OLG München, 20.03.2025 - Az: 6 U 4336/23 e


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant