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Fristlose Kündigung wegen stinkender Wohnung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall störte ein Mieter nachhaltig den Hausfrieden, da von seiner Wohnung eine unerträgliche Geruchsbelästigung ausging, verursacht durch Zigarettenqualm und fehlende Körperhygiene.

Der Vermieter hatte diesen Umstand erfolglos abgemahnt und dem Mieter anschließend fristlos gekündigt.

Dies war gerechtfertigt, da die Beweisaufnahme ergab, dass eine erhebliche und unzumutbare Geruchsbelästigung von der Wohnung ausging, die den Hausfrieden nachhaltig störte, der Gestank drang in das Treppenhaus und andere Wohnungen.

Zudem muss der Vermieter es nicht hinnehmen, wenn andere Mieter die Miete wegen der Geruchsbelästigung mindern oder gar kündigen.


AG Wetzlar, 08.01.2013 - Az: 38 C 1389/12 (38)

ECLI:DE:AGWETZL:2013:0108.38C1389.12.38.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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