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Fristlose Kündigung wegen stinkender Wohnung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall störte ein Mieter nachhaltig den Hausfrieden, da von seiner Wohnung eine unerträgliche Geruchsbelästigung ausging, verursacht durch Zigarettenqualm und fehlende Körperhygiene.

Der Vermieter hatte diesen Umstand erfolglos abgemahnt und dem Mieter anschließend fristlos gekündigt.

Dies war gerechtfertigt, da die Beweisaufnahme ergab, dass eine erhebliche und unzumutbare Geruchsbelästigung von der Wohnung ausging, die den Hausfrieden nachhaltig störte, der Gestank drang in das Treppenhaus und andere Wohnungen.

Zudem muss der Vermieter es nicht hinnehmen, wenn andere Mieter die Miete wegen der Geruchsbelästigung mindern oder gar kündigen.


AG Wetzlar, 08.01.2013 - Az: 38 C 1389/12 (38)

ECLI:DE:AGWETZL:2013:0108.38C1389.12.38.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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