Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Kündigung wegen Zahlungsverzugs - nicht zu lange warten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Damit ein Mietverhältnis nach § 314 Abs. 3 BGB aus wichtigem Grund wirksam gekündigt werden kann, ist es erforderlich, dass die Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist ab Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgt. Ein Zeitraum von vier Monaten nach Eintritt des Zahlungsverzuges von zwei Monatsmieten für die fristlose Kündigung ist nach Ansicht des BGH noch angemessen. Eine vorherige Fristsetzung oder Abmahnung ist grundsätzlich nicht erforderlich.


BGH, 11.03.2009 - Az: VIII ZR 115/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant