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Fristlose Kündigung, wenn Miete dauernd zu spät gezahlt wird?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei ständig unpünktlicher Mietzahlung ist eine Kündigung auch dann möglich, wenn die Miete in letzter Minute noch entrichtet wird. Eine Vertragsfortsetzung kann bei einem solchen Verhalten unzumutbar sein, wenn der Mieter nach einer bereits erfolgten Abmahnung erneut säumig ist.


BGH, 26.01.2006 - Az: VIII ZR 364/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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