Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.557 Anfragen

Randalierender psychisch kranker Mieter

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde der Mieterin wegen fortwährender Störung des Hausfriedens gekündigt, nachdem die Störungen trotz entsprechender Abmahnungen nicht beendet wurden.

Im Räumungsverfahren stellte sich heraus, dass die Mieterin das Fehlverhalten aufgrund einer schweren psychischen Krankheit unverschuldet begangen hatte.

Auch in diesem Fall ist jedoch eine außerordentliche Kündigung begründet, wenn das Verhalten auch nach einer Abmahnung nicht geändert wird. Es ist jedoch zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen.

Im vorliegenden Fall fiel die Entscheidung trotz massiver Störungen zugunsten der Mieterin aus, die seit 21 Jahren im Haus lebte, da bei Kündigungsvollzug mit einem Todesreflex zu rechnen war.

Hierzu führte das Gericht aus:

Auch nach dem Rechtszustand, wie er vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes bestand, war die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bei schuldlosem Verhalten des Kündigungsgegners anerkannt; sie war insbesondere nicht durch die Spezialvorschrift des § 554a BGB a.F. ausgeschlossen.

Dieser vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes bestehende Rechtszustand hinsichtlich der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund ist nunmehr durch die für das gesamte Mietrecht geltende allgemeine Kündigungsvorschrift des § 543 BGB kodifiziert worden.

Sie setzt zwar kein Verschulden, wohl aber, soweit der Kündigungsgrund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag besteht, im Regelfall eine erfolglose Abmahnung, die hier gegeben ist, voraus.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 08.12.2004 - Az: VIII ZR 218/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant