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Gitarre gespielt – fristlose Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Spielt ein Mieter einmalig überlaut mit einer elektronischen Gitarre und verursacht hierdurch eine erhebliche Ruhestörung, so rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Hierzu sind mehrere gravierende Verstöße notwendig.


AG Trier, 21.03.2002 - Az: 8 C 49/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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