Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.091 Anfragen

Musizieren

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann von einem anderen Mieter desselben Mehrfamilienhauses nicht Unterlassung des Musizierens verlangen, wenn der Musizierende die in der Hausordnung festgelegten Zeiten einhält. Die Hausordnung kann als Bestandteil des Mietvertrages kann zwar in diesem Zusammenhang als Vertrag zugunsten Dritter angesehen werden; sie ist bei der Bestimmung dessen, was ortsüblich ist, aber auf jeden Fall von Bedeutung.


OLG München, 21.01.1992 - Az: 13 U 2289/91

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.091 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg