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Musizieren

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann von einem anderen Mieter desselben Mehrfamilienhauses nicht Unterlassung des Musizierens verlangen, wenn der Musizierende die in der Hausordnung festgelegten Zeiten einhält. Die Hausordnung kann als Bestandteil des Mietvertrages kann zwar in diesem Zusammenhang als Vertrag zugunsten Dritter angesehen werden; sie ist bei der Bestimmung dessen, was ortsüblich ist, aber auf jeden Fall von Bedeutung.


OLG München, 21.01.1992 - Az: 13 U 2289/91


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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