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Kein Sonderkündigungsrecht bei Vermieterinsolvenz

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter hat in der Insolvenz des Vermieters keine Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters mangels Masse abgelehnt wird.


BGH, 23.01.2002 - Az: XII ZR 5/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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