Der Mieter hat in der Insolvenz des Vermieters keine Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters mangels Masse abgelehnt wird.
BGH, 23.01.2002 - Az: XII ZR 5/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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