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Kein Sonderkündigungsrecht bei Vermieterinsolvenz

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter hat in der Insolvenz des Vermieters keine Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters mangels Masse abgelehnt wird.


BGH, 23.01.2002 - Az: XII ZR 5/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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