Der Mieter hat in der Insolvenz des Vermieters keine Sonderkündigungsrecht. Dies gilt auch, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vermieters mangels Masse abgelehnt wird.
BGH, 23.01.2002 - Az: XII ZR 5/00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


