Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.239 Anfragen

Großer Hund im Gemeinschaftsgarten: Leinenpflicht und Aufsicht sind Pflicht

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Allein die Größe eines Hundes (hier: Berner-Sennenhund) kann dazu führen, dass dieser im Gemeinschaftsgarten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht unangeleint und ohne ausreichende Aufsicht gehalten werden darf. Dem berechtigten Interesse der übrigen Eigentümer - insbesondere dem Schutz von Kindern sowie der Vermeidung von Verschmutzungen - kann durch Leinenpflicht und die Begleitung durch eine erwachsene Person ausreichend Rechnung getragen werden.

Die Nutzung von Gemeinschaftseigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft richtet sich nach § 15 WEG. Fehlt in der Teilungserklärung eine ausdrückliche Regelung zur Hundehaltung, ist die Zulässigkeit anhand einer Interessenabwägung der betroffenen Eigentümer zu ermitteln. Dabei sind Art, Größe und Verhalten des Tieres ebenso zu berücksichtigen wie die konkreten Nutzungsgewohnheiten und schutzwürdigen Interessen der anderen Wohnungseigentümer - insbesondere dann, wenn kleine Kinder den Gemeinschaftsbereich als Spielfläche nutzen.

Bei der Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein großer Hund den gemeinschaftlichen Gartenbereich einer Wohnungseigentumsanlage nutzen darf, ist die Größe des Tieres ein eigenständig zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Aus ihr folgt bereits - unabhängig vom konkreten Nachweis einer bisherigen Gefährlichkeit oder eines Vorfalls - eine latente Gefährdung für Kinder und Erwachsene. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Jagdinstinkt auch eines als „kinderfreundlich“ geltenden und in einer Hundeschule ausgebildeten Tieres erwacht, wenn sich Kinder in unmittelbarer Nähe bewegen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass sowohl Kinder als auch Erwachsene beim unvermittelten Zusammentreffen mit einem großen, unangeleinten Tier erschrecken oder in Angst geraten können. Das Fehlen bisheriger Vorfälle entbindet dabei nicht von der Verpflichtung zur präventiven Gefahrenminimierung.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant