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Kampfhund im Hof?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Eigentümer untersagen, einen Rottweiler auf einem allen Eigentümern gehörenden Hofgrundstück unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen.

Der betroffene Eigentümer hat es zu unterlassen, den Hund im Gemeinschaftseigentum stehenden Hof unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen, da dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt.

Der Hund darf nur noch angeleint und mit einem Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Hof herumlaufen.


OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - Az: I-3 Wx 64/06

ECLI:DE:OLGD:2006:0823.I3WX64.06.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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