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Aufzug mit Haustierverbot?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Hausordnung kann den Transport von Tieren im Aufzug verbieten. Ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ist zulässig, da die Wohnungsnutzung hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt wird, da hiermit die Tierhaltung nicht generell verboten wurde.
Unerheblich ist hierbei, ob ein konkretes Tier (vorliegend: ein Hund) aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Wohnung nicht (mehr) über die Treppen erreichen kann. Schließlich ist die Möglichkeit der Hundehaltung kein wesentlicher Inhalt der Nutzung des Eigentums.
Es liegt auch keine unangemessene Benachteiligung der Mieter im Sinne des § 307 BGB vor, wenn der Mietvertrag auf die Regeln der Hausordnung verweist, da keine unangemessene Einschränkung des mietvertraglichen Gebrauchs vorliegt.


LG Karlsruhe, 12.12.2013 - Az: 5 S 43/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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