Im vorliegenden Fall waren die Erdgeschossmieter über die Hausordnung dazu verpflichtet worden, den Winterdienst zu übernehmen. Die übrigen Mieter mussten sich nicht beteiligen und waren nur für ihre Vorflure und die nächstgelegenen Treppen verantwortlich. Die Klägerin, die bereits seit 1964 in der Wohnung wohnte, war bislang dieser Verpflichtung nachgekommen, wollte sich aber aus gesundheitlichen Gründen befreien lassen. Die Vermieter zogen aber nicht mit, die Sache landete vor Gericht.Vor Gericht kam es für die Vermieter zu einer Überraschung:
Vor Gericht kam es für die Vermieter zu einer Überraschung:
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


