Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.783 Anfragen

Betriebskostenvorauszahlungen - Gewerbemieter kann sie nur nach Vertragsende zurückfordern!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Will ein gewerblicher Mieter die Betriebskostenvorauszahlungen zurückfordern, weil die Abrechnung nicht fristgemäß erfolgt ist, so ist Voraussetzung, dass das Mietverhältnis beendet ist.

Zwar gilt auch im Gewerbemietrecht regelmäßig eine Abrechnungsfrist von einem Jahr, obwohl es hier keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt, doch ist eine Rückforderung nach Fristablauf nicht ohne weiteres möglich.

Die Rückzahlung seiner kompletten Vorauszahlungen kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter bis zum Ablauf der auch im gewerblichen Mietrecht regelmäßig mit einem Jahr anzusetzenden Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung erteilt hat und das Miet- oder Pachtverhältnis beendet ist, wobei der gewerbliche Vermieter die Abrechnung grundsätzlich jederzeit nachholen und damit den Rückzahlungsanspruch des Mieters zu Fall bringen kann (BGH, 22.09.2010 - Az: VIII ZR 285/09; BGH, 09.03.2005 - Az: VIII ZR 57/04; OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - Az: I-24 U 11/09).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant