Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.320 Anfragen

Zu viel Sonne in den Räumen - Mangel oder nicht?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein Mieter von Gewerberäumen hat keinen Anspruch auf Installation eines Sonnenschutzes gegen den Vermieter, wenn dies mietvertraglich nicht vereinbart wurde.

Büroräume in einem um 1920 erbauten Gebäude sind nicht mangelhaft, wenn die Innentemperatur in den Sommermonaten aufgrund von Sonneneinstrahlung mehrfach und über einen längeren Zeitraum mehr als 26 Grad beträgt.

Allein die Abrede, dass die angemieteten Räume als „Büro“ genutzt werden, enthält weder ausdrücklich noch konkludent eine mietrechtliche Vereinbarung, dass die Raumtemperatur auch bei Sonneneinstrahlung eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf.

Die Arbeitsstättenverordnung, auf die sich der Mieter berief und die danach anwendbare DIN 1946-2 enthalten keine Regelung darüber, ab welchen Innentemperaturen ein Mietmangel vorliegt.

Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, soweit die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder die Tauglichkeit mindert; das Minderungsrecht ist auf die Zeit beschränkt, für die der Mangel besteht (§ 536 Satz 1 BGB). Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und für den Zeitraum, in dem der Mangel vorgelegen hat, trifft den Mieter.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.320 Beratungsanfragen

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant