Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen

Schüleraustausch als Sonderbedarf im Unterhaltsrecht

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Die Finanzierung der Teilnahme an einem internationalen Schüleraustausch kann einen unterhaltsrechtlich relevanten Sonderbedarf im Sinne des § 1613 Abs. 2 BGB darstellen. Maßgeblich ist, dass es sich um einen außergewöhnlich hohen und nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbaren Bedarf handelt, der nicht durch laufende Unterhaltszahlungen oder Rücklagen gedeckt werden kann.

Die Reisekosten für den Schüleraustausch stellen einen solchen Sonderbedarf dar. Bei Festlegung laufender Unterhaltsleistungen konnte nicht prognostiziert werden, dass der Austausch stattfinden würde. Die Höhe der Kosten überschreitet das Maß üblicher Aufwendungen und ist im Verhältnis zum laufenden Unterhalt nicht aus ersparten Beträgen zu bestreiten.

Anders verhält es sich mit dem zusätzlich beanspruchten Taschengeld während des Auslandsaufenthaltes. Diese Aufwendungen sind aus den regulären Unterhaltszahlungen zu finanzieren. Da während des Auslandsaufenthaltes laufender Unterhalt weiter gezahlt wurde, besteht insoweit kein Anspruch auf Sonderbedarf.


OLG Karlsruhe, 22.03.1988 - Az: 18 UF 161/87

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant