Ist in den Sommermonaten eines gewöhnlichen Sommers über mehrere Monate hinweg mit Innenraumtemperaturen von (weit) über 35°C rechnen, so kann der Mieter eines Ladenlokals fristlos wegen Gesundheitsgefährdung kündigen.
OLG Düsseldorf, 04.06.1998 - Az: 24 U 194/96
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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