Übersteigt die Innentemperatur in einem Standardsommer langandauernd 26°C, so liegt ein Mangel vor, der eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigt.
Im Falle einer Drogerie ist dies dann der Fall, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die 26°C-Grenze an 45 Tagen überschritten wird.
Im Falle einer Drogerie ist dies dann der Fall, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die 26°C-Grenze an 45 Tagen überschritten wird.
OLG Naumburg, 17.06.2003 - Az: 9 U 82/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


