Übersteigt die Innentemperatur in einem Standardsommer langandauernd 26°C, so liegt ein Mangel vor, der eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung rechtfertigt.
Im Falle einer Drogerie ist dies dann der Fall, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die 26°C-Grenze an 45 Tagen überschritten wird.
Im Falle einer Drogerie ist dies dann der Fall, wenn bei einem langjährigen Mittelwert die 26°C-Grenze an 45 Tagen überschritten wird.
OLG Naumburg, 17.06.2003 - Az: 9 U 82/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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