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Schadensersatzpflicht wegen der Verweigerung von Instandsetzungsmaßnahmen bei fehlender Information über den Instandsetzungsbedarf

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Schadensersatzanspruch gegen die Wohnungseigentümer wegen der Verweigerung von Instandsetzungsmaßnahmen kommt nicht in Betracht, wenn diese nicht über den Instandsetzungsbedarf in Kenntnis gesetzt worden sind; eine Zurechnung des Verwalterhandelns findet ihnen gegenüber nicht statt.

Eine Beschlussersetzungsklage, mit dem die Naturalrestitution verlangt wird, ist nicht begründet, soweit den Wohnungseigentümern ein Ermessen zusteht, ob sie den Schadensersatzanspruch durch Leistung in Geld oder Naturalrestitution befriedigen.

Ein Anspruch aus § 14 Nr. 4 WEG aF verjährt nach § 195 BGB.


LG München I, 14.03.2024 - Az: 1 S 8212/23 WEG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Natalie Reil, Landshut