Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.264 Anfragen

Keine Sozialhilfe für vermeidbare Zwangsräumungskosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kosten einer Zwangsräumung stellen keine laufenden Unterkunftskosten im Sinne von § 42 Nr. 4, §§ 42, 42a SGB XII dar. Die Zwangsräumung beendet das Wohnen in der bisherigen Unterkunft und dient der Durchsetzung des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs des Vermieters. Mit dem aktuellen Bewohnen einer Unterkunft haben solche Kosten keinen unmittelbaren Zusammenhang.

Zwangsräumungskosten sind auch keine Umzugskosten nach § 35 Abs. 2 Satz 5 SGB XII. Eine Zwangsräumung erfolgt nicht, um in eine neue Unterkunft zu gelangen, sondern um das Räumungsurteil zwangsweise durchzusetzen (vgl. BSG, 10.08.2015 - Az: B 14 AS 58/15 R). Die Kosten sind nicht unmittelbar durch den Umzug bedingt und nicht notwendig, da die Zwangsräumung durch rechtzeitigen freiwilligen Auszug vermeidbar gewesen wäre. In der Sozialhilfe sind tatsächliche Bedarfe zu berücksichtigen, nicht hypothetische Alternativbedarfe.

Ein Anspruch aus §§ 67, 68 SGB XII scheidet aus, wenn die Zwangsräumung vermeidbar war und Beratungs- sowie Betreuungsangebote abgelehnt wurden. Die Kosten der Zwangsräumung sind keine Maßnahmen zur Erhaltung oder Beschaffung einer Wohnung, sondern dienen der Durchsetzung des Räumungsurteils. Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch setzt eine Pflichtverletzung des Leistungsträgers voraus. Diese liegt nicht vor, wenn umfangreiche Beratungsangebote gemacht, aber nicht angenommen wurden.


LSG Bayern, 27.06.2025 - Az: L 8 SO 244/24


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Kompetente Antwort !
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz