Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.811 Anfragen

Streit um die Funktionsfähigkeit der Wärmemengenzähler bei der Nebenkostenabrechnung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 HeizkostenV sind zur Erfassung des anteiligen Wärmeverbrauchs Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, zur Erfassung des anteiligen Warmwasserverbrauchs Warmwasserzähler oder andere geeignete Ausstattungen zu verwenden.

Hat die Vermieterin sich entschieden, bezüglich der Heizkosten zur Verbrauchserfassung Wärmemengenzähler installieren zu lassen, die geeicht sind, so entsprechen diese den Anforderungen des § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 HeizkostenV, wenn die Zähler die Temperatur von Vor- und Rücklaufwasser mit Temperatursensoren, ferner die Menge des durchgeflossenen Wassers messen und das elektronische Rechenwerk aus diesen Daten den tatsächlichen Verbrauch ermittelt und diesen in physikalischen Einheiten ausweist.

Beruhen die in die Betriebskostenabrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben. Der Mieter hat die Möglichkeit, diese Vermutung durch die Führung eines Gegenbeweises zu entkräften.


AG Paderborn, 25.06.2021 - Az: 58 C 217/20

ECLI:DE:AGPB1:2021:0625.58C217.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim