Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.702 Anfragen

Erheblicher Mäusebefall berechtigt zu 20% Mietminderung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Angesichts eines erheblichen Mäusebefalls, der neun Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen innerhalb von nur wenig mehr als vier Monaten erforderlich machte, ist eine Minderungsquote i.H.v. 20 % der Bruttomiete angemessen. In der Rechtsprechung sind bei Mäusebefall in einer Stadtwohnung Minderungsquoten zwischen 100 % (AG Brandenburg, 06.08.2001 - Az: 32 C 520/00), 20 % (AG Berlin-Wedding, 21.05.2001 - Az: 19 C 577/00) und 10 % (AG Bonn, 08.02.1985 - Az: 6 C 277/84) zugesprochen worden.

Das Gericht hielt unter Berücksichtigung der Tatsache, dass unter der Wirkung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen die Mäuseplage im Laufe der Zeit abgenommen haben dürfte, bei der langen Dauer der Mäuseplage aber von einer erheblichen Belästigung zu Beginn der Maßnahme auszugehen ist, eine durchgehende Minderungsquote i.H.v. 20 % für angemessen.


AG Frankfurt/Main, 12.05.2021 - Az: 33 C 390/21 (93)

ECLI:DE:AGFFM:2021:0512.33C390.21.93.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant