Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.703 Anfragen

Kündigung bei Mäuseplage

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind über einen Zeitraum von 3 Monaten immer wieder Mäuse im gesamten Mietshaus und nicht nur einer einzelnen Wohnung zu sehen, so ist dies unzumutbar. Die Mieter können den Mietvertrag daher fristlos kündigen.


AG Brandenburg - Az: 32 C 520/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant