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Kündigung bei Mäuseplage

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind über einen Zeitraum von 3 Monaten immer wieder Mäuse im gesamten Mietshaus und nicht nur einer einzelnen Wohnung zu sehen, so ist dies unzumutbar. Die Mieter können den Mietvertrag daher fristlos kündigen.


AG Brandenburg - Az: 32 C 520/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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