Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.791 Anfragen
Können Einrüstungskosten im Rahmen einer Modernisierung umgelegt werden?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach § 559 Abs. 1 S. 1 BGB kann der Vermieter nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555 b Nummer 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB die jährliche Miete um 8 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dabei sind gemäß § 555 b Nr. 1 BGB bauliche Veränderungen dann Modernisierungsmaßnahmen, wenn durch sie in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird (energetische Modernisierung).
Soweit es die Einrüstungskosten betrifft, so können diese dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Einrüstung des Hauses zur Durchführung insbesondere von Dämmungsarbeiten, die eine energetische Modernisierungsmaßnahme darstellen, notwendig war.
AG Paderborn, 30.11.2023 - Az: 59 C 108/22
ECLI:DE:AGPB1:2023:1130.59C108.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG